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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Autovermietung
1. Allgemeine Klauseln. Definitionen:
1.1. Die vorliegenden Klauseln regeln die Rechtsbeziehungen, die zwischen Delta Flot S.R.L. und seine Kunden bei der Anmietung eines fahrerlosen Fahrzeugs (System Mietwagen ) sowie die Bezahlung dieser Dienstleistung. Die vorliegenden Klauseln stellen eine Vereinbarung zwischen Delta Flot S.R.L. dar. und seinen Kunden aufgrund der Beauftragung der von Delta Flot S.R.L. angebotenen Dienstleistungen.
1.2. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Kunde, dass er die Bestimmungen gelesen und verstanden hat, ihnen vollständig zustimmt und sie in seinen Beziehungen zu Delta Flot S.R.L. respektieren wird.
1.3. Definitionen:
1.3.1. Kunde – bezeichnet den Fahrer/Zahler/Nutzer, dessen Identifikationsdaten im Mietformular angegeben sind.
1.3.2. Der Mietvertrag/Vertrag bezieht sich sowohl auf das Mietformular, die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Vermietung der Fahrzeuge von Delta Flot S.R.L., die Lieferung – Übernahme des Fahrzeugs und etwaige Anlagen zum Vertrag, als auch auf den anlässlich der Übernahme des Fahrzeugs geschlossenen Vertrag.
1.3.3. Unter dem Begriff „Fahrzeug“ versteht man das Fahrzeug, das Gegenstand des Mietvertrags ist, sowie sämtliches Zubehör.
1.3.4. Miete – beinhaltet den Grundtarif gemäß Art. 4.1. Sowie etwaige Zusatzkosten nach Wahl des Kunden, wie im Mietformular angegeben.
1.3.5. Die Garantie stellt den vom Kunden zu zahlenden oder auf der Kredit-/Debitkarte des Kunden autorisierten Betrag dar, der von Delta Flot S.R.L. einbehalten werden kann. zu den in den vorliegenden Vertragsbedingungen und im Vertrag festgelegten Bedingungen, deren Wert sich nach der gemieteten Marke/Modell und der Mietdauer richtet. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird nach der Nachkontrolle, wenn keine Schäden vorliegen, die Garantie vollständig zurückerstattet. Wenn ein Schaden festgestellt wird, wird dieser bewertet und die entsprechenden Beträge werden vom Garantiebetrag einbehalten.
1.3.6. Das Mietformular – stellt das Dokument dar, mit dem der Kunde seine Absicht zum Ausdruck bringt, ein Auto bei Delta Flot S.R.L. zu mieten, einschließlich des Standardformats und aller anderen von den Parteien genehmigten alternativen Vertragsformen. Dazu gehören die Identifikationsdaten des Kunden, Informationen über das angeforderte Fahrzeug, die Mietdauer und die spezifischen Bedingungen, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Kunden und Delta Flot S.R.L. festgelegt wurden. Das Mietformular stellt einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages dar und wird vom Kunden bei Aufnahme des Vertragsverhältnisses ausgefüllt und unterzeichnet.
1.3.7. Kraftstoff – kann je nach Art des gemieteten Fahrzeugs aus Benzin oder Diesel bzw. im Stromnetz bestehen.
2. Bedingungen für die Anmietung des Fahrzeugs. Benötigte Unterlagen zur Fahrzeugübernahme:
2.1. Um ein Fahrzeug zu mieten, muss der Kunde folgende Dokumente vorlegen und die folgenden Bedingungen erfüllen:
2.1.1. Bei Einzelpersonen:
a) zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung mindestens 21 Jahre alt sein;
b) über den Führerschein der Fahrzeugklasse, die Gegenstand des Vertrags ist, mit einem Mindestalter von 1 Jahr zu verfügen;
c) bei Führerscheinen, die von einer nationalen Behörde außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurden, ist die Vorlage eines gültigen internationalen Führerscheins zusammen mit dem von den nationalen Behörden ausgestellten Führerschein erforderlich;
e) gültiges Ausweisdokument: Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltserlaubnis.
f) Debitkarte: Karten werden akzeptiert [ Visa, MasterCard] .
2.1.2 Der Personalausweis und der Führerschein sind bei Übernahme des Fahrzeugs im Original vorzulegen.
2.1.3. Im Falle regulierter juristischer Personen/Einheiten:
a) den Nachweis der Niederlassung gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem die juristische Person/Organisation ihren Sitz hat. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Fotokopie der Zulassungsbescheinigung, der Zertifizierungsurkunde oder eines anderen von den nationalen Behörden ausgestellten Dokuments, das die gültige Zulassung bescheinigt. Wenn die Dokumente von einer anderen Behörde als den rumänischen ausgestellt wurden, wird ihnen die von einem ermächtigten Übersetzer angefertigte Übersetzung beigefügt;
b) vom Verwalter der juristischen Person/Organisation unterzeichnete Vollmacht für die Person, die das Fahrzeug führen wird, einschließlich des Zusatzfahrers;
c) Die befugte Person muss alle in Art. 1 genannten Anforderungen erfüllen. 2.1.1. und 2.1.2.
2.2. Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs Delta Flot S.R.L. Es stellt fest, dass die vom Kunden übermittelten Informationen und Unterlagen nicht den dargestellten und/oder den in Art. 1 vorgesehenen Bedingungen entsprechen. 2.1.1., 2.1.2 und 2.1.3 wird der Vertrag von Rechts wegen, ohne vorherige Ankündigung und ohne Erfüllung einer Formalität gekündigt. In diesem Fall ist Delta Flot S.R.L. Er hat das Recht, die vom Kunden gestellte Garantie als Schadensersatz einzubehalten, ohne dass das Recht auf Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens ausgeschlossen wird.
2.3. Wenn ein zusätzlicher Fahrer hinzugefügt werden soll, muss dieser alle in Art. 1 genannten Bedingungen erfüllen. 2.1.1. und 2.1.2. Wenn das Fahrzeug von einer anderen Person als dem Kunden oder dem Zusatzfahrer gefahren wurde, liegt die Verantwortung für die durch ein Verkehrsunfall verursachten Schäden beim Kunden, in Solidarität mit der an dem Ereignis beteiligten Person, Delta Flot S.R.L. die Möglichkeit zu haben, jeden von ihnen zu verfolgen, um den Schaden vollständig zu begleichen.
2.4. Im Falle bestätigter Reservierungen übernimmt Delta Flor S.R.L. behält sich das Recht vor, sie zu stornieren, wenn der Kunde die Abholung des Fahrzeugs um mehr als 3 Stunden gegenüber der einvernehmlich festgelegten Zeit verzögert, sofern der Kunde dies nicht vorher ankündigt.
3. Der Vertragsgegenstand. Dauer. VERLÄNGERUNG:
3.1. Der Gegenstand des Mietvertrags besteht darin, dass Delta Flot S.R.L. zugunsten des Kunden das Recht zur vorübergehenden Nutzung des Fahrers ohne Fahrer auf dem Gebiet Rumäniens überträgt.
3.2. Die Übertragung der Nutzung des Fahrzeugs erfolgt unter den Bedingungen, unter denen der Kunde die Miete und den Betrag, der die Garantie darstellt, gemäß Art. zahlt. 5 sowie alle anderen in diesen Bedingungen und im Vertrag festgelegten Beträge. Die Garantie wird dem Kunden zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen zurückerstattet. Um jeden Zweifel auszuschließen, gilt der Vertrag als aufgelöst, wenn der Kunde den Betrag für die Miete und den Betrag für die Kaution sowie die zusätzlichen Beträge bei Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen nicht einhält, ohne dass es einer vorherigen Formalität bedarf.
3.3. Die Mietdauer ist die im Mietformular und im Mietvertrag angegebene. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
Falls der Kunde die Lieferung des Fahrzeugs verzögert, kann Delta Flot S.R.L. hat das Recht, die Zahlung als Strafe für den Wert eines Miettages bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs einzubehalten/zu verlangen.
3.4. Der Antrag auf Verlängerung der Mietdauer über den Rückgabezeitraum hinaus kann per E-Mail an die Adresse gestellt werden reservari@dacars.ro oder per Nachricht auf WhatsApp unter der Nr. per Telefon +40723817551 . Der Kunde wird hierfür ausschließlich die im Mietformular angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer verwenden. Die Verlängerung der Mietdauer wird von Delta Flot S.R.L. bestätigt. per E-Mail oder WhatsApp. Die Verlängerung der Mietdauer erfolgt auf eine der folgenden Arten:
a) Unterzeichnung einer zusätzlichen Urkunde durch den Kunden;
b) gilt als durch den Kunden per E-Mail gesendete Anfrage unter der Bedingung der Bestätigung durch Delta Flot S.R.L. und ohne weitere Formalität.
Im Falle einer Verlängerung ist der Kunde verpflichtet, den Wert der Mietkosten und die mit der Verlängerung verbundenen Zusatzkosten innerhalb von maximal 24 Stunden ab dem Datum der Verlängerung zu zahlen.
3.5. Der Verkauf, die Abtretung, die Überlassung, die Garantie, die Verschiebung oder jede andere Art der Veräußerung/Verfügung/Beeinflussung des Fahrzeugs durch den Kunden ist strengstens untersagt.
3.6. Gibt der Kunde das Fahrzeug vor dem im Vertrag genannten Datum zurück, werden ihm die Miete und die Nebenkosten für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht genutzt wurde, nicht zurückerstattet.
3.7. Die Reservierung und der Vertragsabschluss erfolgen für eine Fahrzeugklasse/-kategorie und nicht für ein bestimmtes Auto, Delta Flot S.R.L. Wir können dem Kunden nicht garantieren, dass er eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Motor oder eine bestimmte Farbe des Fahrzeugs anbietet. Wenn zum Zeitpunkt der geplanten Lieferung Delta Flot S.R.L. Wenn Sie kein Fahrzeug in der Klasse haben, für die die Reservierung bestätigt wurde, dann ein Auto in der Klasse, die unmittelbar über der Klasse liegt, zu der das ursprünglich reservierte Fahrzeug gehörte, ohne dass die zusätzlichen Kosten für diesen Service anfallen.
3.8. DELTA FLOT S.R.L. Sicherstellung des Transportdienstes ( Shuttlebus ) Mit kostenlosem Titel für den Kunden, vom Flughafen bis zum Arbeitsplatz von Delta Flot S.R.L. und umgekehrt, an dem Ort, an dem die Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs durch Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde.
4. Die Mietkosten. Zusätzliche Kosten:
4.1. Die Kosten für die Anmietung des Fahrzeugs setzen sich zusammen aus:
a) der Grundtarif für jeden Miettag gemäß den zum Zeitpunkt der Reservierung geltenden Tarifen;
b) Zusatzkosten nach Wahl des Auftraggebers, gültig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Im Grundpreis sind enthalten:
a) Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten (Versicherung R.C.A.);
b) gültige Vignette auf dem Territorium Rumäniens;
c) regelmäßige technische Inspektion;
d) technische Überprüfung;
e) Reifenwechsel je nach Saison.
4.2. Im Grundtarif sind nicht enthalten: Treibstoff, Sonderbrücken, Autobahngebühren, Straßensteuern, Stand-/Parkgebühren, Bußgelder, die bis zur tatsächlichen Rückerstattung des Fahrzeugs wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten wurden, sowie alle geltenden normativen Gesetze in Bezug auf die Nutzung des Fahrzeugs, alle anderen Zahlungen und das Fahrzeug. In der Situation, in der Delta Flot S.R.L. Bezahlen Sie diese Kosten im Namen des Kunden, Delta Flot S.R.L. Er hat das Recht, nach seiner freien Wahl die vom Kunden gestellte Garantie einzubehalten, auch durch Abbuchung von der Karte, oder sie wird vom Kunden innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der von Delta Flot S.R.L. ausgestellten Rechnung bezahlt.
4.3. Der Basistarif wird im 24-Stunden-Takt berechnet, beginnend mit der im Mietformular angegebenen Übergabezeit und endet mit dem im Formular angegebenen Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs.
4.4. Die im Grundpreis enthaltene Kilometeranzahl wird bei der Übergabe des Fahrzeugs angegeben. Die Überprüfung der vom Kunden gefahrenen Kilometer erfolgt durch Überprüfung der elektronischen Kontrollzeuge des Fahrzeugs. Im Falle einer betrügerischen Aktion bezüglich elektronischer Zeugen kann Delta Flot S.R.L. Er hat das Recht, die Garantie vollständig einzubehalten und darüber hinaus die Zahlung eines etwaigen weiteren Schadensersatzes zu verlangen, der den Schaden, den Delta Flot S.R.L. erlitten hat, vollständig abdeckt.
4.5. Zusätzliche Kosten entstehen für den Kunden und können Folgendes umfassen:
a) Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrzeugpapiere, des Kennzeichens oder seiner Schlüssel haftet Delta Flot S.R.L. wird dem Kunden eine Strafe in Höhe von 100 EUR auferlegen, eine Strafe, die der Kunde mit der teilweisen oder vollständigen Einbehaltung der Garantie oder der Belastung der Karte akzeptiert;
b) Wenn das Fahrzeug ungereinigt zurückgegeben wird oder im Inneren Schmutzspuren aufweist, wird eine zusätzliche Gebühr von 20 EUR erhoben, eine Gebühr, die der Kunde als Gebühr für die teilweise oder vollständige Einbehaltung der Garantie oder die Belastung der Karte akzeptiert;
d) Für die Lieferung/Abholung des Fahrzeugs außerhalb von Bukarest und dem Kreis Ilfov wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die zusätzlichen Steuern werden im Mietformular und im Mietvertrag angegeben;
e) alle weiteren im Mietformular und im Mietvertrag genannten Zusatzkosten.
4.6. Der Kunde schuldet den Mietpreis und die im Mietformular und im Mietvertrag genannten Nebenkosten auch dann, wenn er das gemietete Fahrzeug nicht nutzt.
4.7. Im Falle einer Verlängerung der Mietdauer übernimmt Delta Flot S.R.L. berechnet die Mietkosten und Nebenkosten gemäß den Tarifen für eine neue Miete.
4.8. Die vollständige Zahlung kann im Voraus mit einer Bankkarte auf der Website erfolgen http://dacars.ro oder zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
5. Garantie:
5.1. Die mit der Miete des Fahrzeugs verbundene Kaution wird spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs bezahlt. Der Wert der Garantie ist im Mietformular und im Mietvertrag angegeben. Um die Karte vorzubereiten, ist der Kunde verpflichtet, Delta Flot S.R.L. Angabe der Kartendaten (Nummer, Ablaufdatum etc.). Falls dies nicht möglich ist, erfolgt die Garantie durch die Zahlung durch den Kunden.
5.2. Der Kunde hat verstanden und stimmt zu, dass Delta Flot S.R.L. die gewährte Garantie teilweise oder vollständig einzubehalten, wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wird, dass die Zahlung zusätzlicher Beträge zu den gezahlten Beträgen erforderlich ist, sowie in allen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen.
Die Garantie wird teilweise einbehalten: (a) wenn das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zum Zeitpunkt der Übernahme zurückgegeben wird, zu einem Satz von 1,8 EUR + MwSt./LITRU LAGE; (b) in allen anderen in diesem Vertrag festgelegten Situationen.
Die Garantie kann in vollem Umfang zurückbehalten werden für: (a) Schäden am Fahrzeug oder an Teilen/Komponenten davon; (b) der Verlust/die Verschlechterung der Dokumente, des Fahrzeugschlüssels; (c) Versorgung mit einer anderen als der im Absatz genannten Kraftstoffart; (d) Verschlechterung des Fahrgastraums; (e) Nichterfüllung der rechtlichen Formalitäten im Falle einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall (einvernehmliche Feststellung, Offenlegung der Akte bei der Polizei und/oder der Schadensakte beim Versicherer); (f) im Falle von Diebstahl oder Vertrauensmissbrauch; (g) in allen anderen in diesem Vertrag festgelegten Situationen. Falls die gewährte Garantie nicht alle erlittenen Schäden abdeckt, haftet Delta Flot S.R.L. behält sich das Recht vor, bis zur vollständigen Schadensdeckung Schadensersatz zu verlangen.
5.3. Die teilweise oder vollständige Rückerstattung der Garantie erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags an Delta Flot S.R.L. innerhalb von 30 Tagen ab dem im Rückgabebericht vermerkten Datum der Rückerstattung des Fahrzeugs. Die Rückerstattung erfolgt auf das Konto des Kunden, das er in einer Anfrage an die im Mietformular angegebene E-Mail-Adresse angegeben hat.
5.4. Die Garantie wird ganz oder teilweise an den Kunden zurückgegeben, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) das Fahrzeug ohne Schäden zurückgegeben wird, mit Ausnahme der im Übergabeprotokoll aufgeführten;
b) im Falle einer durch Dritte verursachten Beschädigung/Beschädigung des Fahrzeugs legt der Kunde alle der jeweiligen Situation entsprechenden und seine Unschuld bescheinigenden Unterlagen vor;
c) das Fahrzeug nicht übermäßig verschmutzt zurückgegeben wird;
d) das Fahrzeug wurde mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben, mit der es geliefert wurde, wie im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll angegeben;
e) Zubehör (z. B. GPS, Kindersitz, Schneeketten usw.), das zum Zeitpunkt der Lieferung zusammen mit dem Fahrzeug übergeben wurde und in betriebsbereitem Zustand, ohne Schäden oder Mängel, mit Ausnahme der im Lieferbericht aufgeführten, zurückgegeben werden muss;
f) alle sonstigen in diesen Bedingungen oder im Vertrag festgelegten Anforderungen und Bedingungen eingehalten wurden.
6. Zahlungsarten
6.1. Die Zahlung des Grundtarifs, der Nebenkosten und der Garantie erfolgt auf eine der folgenden Arten:
a) per Banküberweisung;
b) per Debitkarte. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich folgende Bankkarten akzeptiert:
. . 6.2 Sofern die durch diesen Vertrag verursachten Kosten vom Versicherer übernommen werden, erfolgt die Zahlung auf Grundlage des Schadensersatzantrags. 6.3. Die Zahlung des Grundtarifs, der Zusatzkosten und der Garantie erfolgt spätestens am Tag der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden, sofern die Parteien nicht durch eine zusätzliche Handlung etwas anderes vereinbart haben. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist durch den Kunden führt zur Kündigung des Vertrags ohne vorherige Formalität. 6.4. Die Grundmietpreise, die Nebenkosten und der Wert der Garantie werden in RON angegeben und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Sofern der Grundtarif, die Nebenkosten oder der Garantiewert in EUR oder einer anderen Währung angegeben sind, erfolgt die Rechnungsstellung bei der B.N.R. gültig am Tag seiner Ausstellung.
6.5. Wenn durch die Nutzung des Fahrzeugs zusätzliche Kosten, Steuern, Zölle oder Schäden anfallen, ist der Kunde verpflichtet, die gesamten verbleibenden finanziellen Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs zu begleichen, wobei die Bestimmungen von Art. 5.2. bleiben weiterhin gültig.
6.6. Im Falle einer Verzögerung der Zahlung über die Frist hinaus kann Delta Flot S.R.L. Es hat das Recht, die Zahlung von Verzugsstrafen in Höhe von 0,5 % für jeden Tag der Verspätung bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Betrags zu verlangen, wobei die Gesamtsumme der Vertragsstrafen die Belastung übersteigen kann, für die sie berechnet wurden.
6.7. Die vom Kunden aufgrund dieses Vertrags geschuldeten Beträge werden in der folgenden Reihenfolge gezahlt und gelten als bezahlt: (i) Verzugsstrafen; (ii) Hauptdurchflusswert; und (iii) alle anderen gemäß dem Vertrag fälligen Beträge.
7. Pflichten der Parteien:
7.1. Delta Flot S.R.L.:
a) dem Kunden das Fahrzeug zu den vereinbarten Bedingungen zu übergeben;
b) Gewährleistung einer ruhigen und sinnvollen Nutzung des Fahrzeugs während der gesamten Mietdauer, sofern der Kunde alle Vertragsklauseln erfüllt;
c) Im Falle eines Unfalls oder einer Funktionsstörung des Fahrzeugs aus irgendeinem Grund, unabhängig davon, wer der Schuldige ist, ist Delta Flot S.R.L. er ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu ersetzen oder die Miete für den Zeitraum der Nichtnutzung zurückzuzahlen;
d) alle in diesen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen zu respektieren, auszuführen und zu erfüllen;
e) DELTA FLOT S.R.L. behält sich das Recht vor, GPS-Überwachungssysteme im Fahrzeug zu installieren.
7.2. Pflichten des Kunden:
a) die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs in keiner Weise ganz oder teilweise, unentgeltlich oder unentgeltlich an eine andere Person zu übertragen. Das Führen des Fahrzeugs ist nur den im Mietformular und im Mietvertrag genannten Personen gestattet;
b) die Miete und die Kaution sowie alle anderen fälligen Beträge gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen an Delta Flot S.R.L. zu zahlen;
c) das Fahrzeug mit der Umsicht und Sorgfalt eines guten Besitzers zu nutzen und die Sicherheit zu gewährleisten, entsprechend dem vom Hersteller festgelegten Bestimmungsort des Fahrzeugs und nur unter den in seiner technischen Dokumentation festgelegten Bedingungen, unter Beachtung der Bedienungsanleitung, unter Vermeidung seiner Zerstörung, Verschlechterung oder Verschlechterung. Es ist strengstens verboten, das Fahrzeug auf Forststraßen, bei Bergtouren oder auf unbefestigten oder auf der Karte nicht markierten Straßen zu bewegen;
d) alle im Vertrag genannten Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs und alle damit verbundenen Schäden zu tragen;
e) sich beim Fahren des anvertrauten Fahrzeugs zivilisiert zu verhalten und die geltenden Straßenverkehrsvorschriften strikt zu respektieren, sofern diese jedoch uneingeschränkt gelten:
sich nicht auf verbale Auseinandersetzungen mit Verkehrsteilnehmern einzulassen;
nicht sportlich und/oder aggressiv über die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit hinaus zu führen;
kein unangemessenes Verhalten gegenüber der Polizei, anderen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern zu haben;
nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln, Barbituraten oder anderen Substanzen zu stehen, die die Konzentration, die Reaktionsfähigkeit oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen;
Benutzen Sie das Fahrzeug nicht bei Taxifahrten, Fahrschulen, Autosport, Wettkämpfen/Wettbewerben/Autotests, Schleppen/Schieben/Abschleppen anderer Fahrzeuge/Anhänger, Gefahrstoffe, anderen Tests o.ä
, Transport von Personen oder Gütern zur Erzielung von Einkommen oder jede Tätigkeit mit lukrativem oder illegalem Charakter. Wird das Fahrzeug von den Behörden oder vom Kunden beschlagnahmt, zerstört oder beschädigt, weil es dazu verwendet wurde, um sich ungerechtfertigte Vorteile aus der Beförderung verbotener Gegenstände oder Stoffe zu verschaffen, haftet der Kunde für den gesamten Wert des Fahrzeugs;
die maximale Nutzlast des Fahrzeugs nicht überschreiten;
Verlassen Sie das Fahrzeug nicht mit in Kontakt stehenden Schlüsseln, Türen/Fenstern/Kofferraum und lassen Sie die Originalpapiere nicht darin zurück. f) im Falle eines Unfalls, einer Zerstörung oder eines Diebstahls Delta Flot S.R.L. unverzüglich zu benachrichtigen. und alle rechtlichen Schritte (einvernehmliche Einigung, Unfallfeststellungsbericht usw.) durchzuführen. Außerdem werden alle notwendigen Schritte unternommen, um dem Versicherer die Schadensakte zu öffnen; g) das Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand zu halten und den Zustand der Außen- und Innenreinigung aufrechtzuerhalten;
h) im Falle einer Überschreitung der in diesem Vertrag festgelegten Fristen gerät der Kunde in Verzug;
i) Alle technischen oder ästhetischen Eingriffe am Fahrzeug werden nur in den von Delta Flot S.R.L. angegebenen Serviceeinheiten durchgeführt. In dringenden und außergewöhnlichen Fällen wird DELTA FLOT S.R.L. wird in der Lage sein, die Eingriffe am Fahrzeug in einer autorisierten Serviceeinheit R.A.R. durchführen zu lassen;
j) keine Tiere/Vögel mit Fahrzeugen zu transportieren, es sei denn, es werden spezielle Tiertransportboxen verwendet;
k) nicht zu rauchen und das Rauchen im Fahrzeug nicht zuzulassen, unter Androhung einer Strafe in Höhe von 100 EUR;
l) beim Fahren des Fahrzeugs keine mobilen Kommunikationsgeräte zu verwenden, auch nicht für Telefonanrufe, Textnachrichten, E-Mails oder andere Aktivitäten, die vom Fahren ablenken können, mit Ausnahme eines „Freisprechgeräts“, das die Aufmerksamkeit auf den Verkehr und die Straßenbedingungen ermöglicht. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung zieht die ausschließliche Haftung des Auftraggebers für alle damit verbundenen Folgen und Risiken nach sich;
m) keine eigenen Einrichtungen außerhalb des Fahrzeugs anzubringen, beispielsweise Schilder, Aufkleber, Gepäckträger, Gepäck- oder Fahrradstützen usw.;
n) ohne vorherige Zustimmung von Delta Flot S.R.L. keine Arbeiten am Fahrzeug durchzuführen oder jemand anderem die Durchführung von Arbeiten am Fahrzeug zu gestatten;
o) das Fahrzeug nicht zu benutzen, wenn eine Warnleuchte an Bord ist oder wenn eine Erinnerungsmeldung angezeigt wird, sich an den Service zu wenden, es sei denn, ein sofortiges sicheres Anhalten ist möglich oder es liegt eine vorherige Zustimmung von Delta Flot S.R.L. vor. Der Kunde muss solche Situationen unverzüglich melden;
p) das gemietete Fahrzeug nicht für Taxiaktivitäten, alternative Verkehrsmittel – Mitfahrgelegenheiten (z. B. Uber, Bolt, Blabla usw.), Fahrschule, Schiebe- oder Abschleppaktivitäten, Rennen, Training, Wettbewerbe, zum Zweck des Transports gefährlicher Substanzen oder illegaler Aktivitäten, die den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigen können, zu nutzen. Außerdem wird der Kunde das Fahrzeug nicht zu einem anderen Zweck als der Beförderung von zu vermietenden Personen zerstören.
r) alle in diesen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen zu respektieren, auszuführen und zu erfüllen;
8. Übergabe und Rückerstattung des Fahrzeugs:
8.1. Die Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden erfolgt zu der im Mietformular genannten Frist und an dem Ort unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der Miete und der Garantie. Eventuelle Zusatzkosten für die Lieferung des Fahrzeugs ergeben sich aus der Preisliste bzw. dem Mietformular.
8.2. Die Einweisung des Fahrzeugs in den Auftraggeber wird in einem Protokoll festgehalten, das Bestandteil des Vertrages ist. Der Kunde sorgt für die Inspektion des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übernahme und ist verpflichtet, im Verfahren alle festgestellten Mängel und etwaige Beanstandungen bezüglich seines Zustands zu protokollieren. Der Kunde kann keine Einwände gegen den Zustand des Fahrzeugs nach der Übernahme erheben, wenn diese nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
8.3. DELTA FLOT S.R.L. Der Kunde wird dem Kunden, sauber, durch Übergabe eines Schlüssels und zusammen mit den folgenden Dokumenten beibringen:
a) die Zulassungsbescheinigung mit der Anlage über die gültige technische Hauptuntersuchung;
b) Rovigneta;
c) RCA-Richtlinie;
Der Kunde ist verpflichtet, alle oben genannten Dokumente dauerhaft aufzubewahren und sie den Kontrollbehörden vorzulegen.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zu dem im Mietformular genannten Datum, der Uhrzeit und dem Ort zurückzugeben, sauber und mit den in Art. 1 genannten Dokumenten. 8.3. Die Rückgabe wird im Rückgabebericht vermerkt.
Im Falle der Rückgabe des übermäßig verschmutzten Fahrzeugs nachts und/oder bei ungünstigem Wetter, wenn die Feststellung von Schäden nicht möglich ist, erfolgt die Überprüfung des Fahrzeugs innerhalb von maximal zwei Arbeitstagen, nachdem Delta Flot S.R.L. hatte alle Voraussetzungen, das Fahrzeug zu besichtigen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Schäden, die während des Standortzeitraums bis zur Lieferung entstehen.
8.5. Im Falle einer Verspätung von mehr als 180 Minuten gegenüber der angegebenen Rückgabezeit und wenn der Kunde diese Verzögerung nicht telefonisch oder per E-Mail mitteilt, kann Delta Flot S.R.L. behält sich das Recht vor, unverzüglich die Polizei über die Situation des Fahrzeugs zu informieren. Auch in dieser Situation ist Delta Flot S.R.L. Für die Rückgewinnung des Fahrzeugs stehen ihm alle rechtlichen Mittel zur Verfügung, die durch diese Rückgewinnung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9. Versicherung. Das Vorgehen im Schadensfall. Verantwortlichkeiten:
9.1. Das Fahrzeug verfügt über eine obligatorische Haftpflichtversicherung (R.C.A.-Police), die im Mietpreis enthalten ist und innerhalb der in der rumänischen Gesetzgebung festgelegten Schadensersatzgrenzen liegt. Wenn der Wert des Unfallschadens die gesetzlich festgelegte Grenze übersteigt, ist der Kunde direkt für die Differenz zwischen dem Gesamtwert der entstandenen Schäden und der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze verantwortlich und erklärt sich mit der vollständigen Deckung des Wertes einverstanden. 9.2. Die Versicherung deckt alle Schäden aus Verkehrsereignissen ab, die durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht werden, sofern alle rechtlichen Formalitäten gemäß den Bestimmungen des Art. 9.6.
9.3. Die Versicherung deckt nicht alle diese vom Kunden zu tragenden Beträge ab:
a) Schäden, die durch Flugfehler, Kratzer, kaputte oder verlorene Räder, Gummi-, Windschutzscheiben-, Reifenschäden usw. verursacht werden, sofern im Mietformular oder im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist;
b) die Störungen am Motor oder seinen Unterbaugruppen, am Lenksystem oder am Bremssystem, die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind und auf einen unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind, der von autorisierten Servicewerkstätten zertifiziert wurde;
c) Unfälle, die der Kunde durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen während der Fahrt verursacht hat. In diesen Fällen trägt der Kunde die in solchen Situationen erforderlichen Rechtsfolgen sowie alle Reparaturkosten, einschließlich der Standtage des Fahrzeugs;
d) Diebstahl des unverschlossenen und unbeaufsichtigten Fahrzeugs. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde Delta Flot S.R.L. zurückgeben. Kontaktschlüssel (Brutto- und Fernbedienung + Ferse), der zum Verlassen übergeben wurde;
e) Diebstahl von persönlichen Gegenständen aus dem Fahrzeug, unabhängig vom Wert;
f) Der Kunde haftet während der Vertragslaufzeit für sämtliche Schäden, die Dritten entstehen, soweit ihm weitergehende Ansprüche zustehen oder der Schadenswert den Wert der Versicherungssumme übersteigt.
In all diesen Fällen ist Delta Flot S.R.L. hat das Recht, die vom Kunden abgegebene Garantie vollständig zu verweigern.
9.4. Die Versicherung gewährt dem Kunden in den folgenden Fällen keine vollständige Haftung für die durch das Fahrzeug verursachten Schäden:
a) Der Unfall/etwaige Schäden am Fahrzeug wurden vom Kunden oder dem Zusatzfahrer verursacht;
b) das Fahrzeug unter Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften und andere Verkehrsregeln gefahren wurde;
c) das Fahrzeug zur Beförderung von Personen oder Gütern zur Erzielung von Einkünften verwendet wurde;
d) das Fahrzeug zum Schieben oder Abschleppen anderer Fahrzeuge, Anhänger oder Gegenstände verwendet wurde;
e) der Kunde oder der Zusatzfahrer das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder anderen Substanzen geführt hat, die die geistige und körperliche Reaktionsfähigkeit gefährden;
f) das Fahrzeug wurde bei Wettbewerben, Rennen oder Autotests gefahren;
g) das Fahrzeug außerhalb öffentlicher Straßen gefahren wurde;
h) das Fahrzeug einer unbefugten Person (jeder anderen Person, die nicht im Vertrag aufgeführt ist) zur Nutzung überlassen wird;
i) wenn der Kunde das Fahrzeug während der Dauer nicht verschlossen hält und die Papiere des Fahrzeugs nicht aufbewahrt und diese verschwunden sind;
j) das Fahrzeug wurde vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt;
k) das Fehlen der Form der gütlichen Einigung, der Erklärungen oder der polizeilichen Verfahren der Polizei bei der Übergabe des Fahrzeugs oder die Nichterfüllung der Formalitäten gegenüber dem Versicherer gemäß den geltenden Rechtsvorschriften (z. B. Akteneröffnung);
l) wenn dem Kunden oder dem Zusatzfahrer während der Vertragslaufzeit der Führerschein entzogen/entzogen wurde;
m) die Schäden an den Reifen oder Felgen (sofern diese nicht auf einen Brand oder Unfall zurückzuführen sind), sofern im Mietformular oder im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist;
n) Schäden, die an Baugruppen oder Bauteilen des Fahrzeugs durch Nichtbeachtung der Vorschriften für die Beladung und Verankerung während des Transports entstehen, sowie Schäden, die sowohl an der Außenseite als auch im Inneren des Fahrzeugs durch die Einwirkung korrosiver oder brennbarer Stoffe entstehen;
o) falsche Kraftstoffversorgung;
p) im Falle der Nichtvorstellung bei einer der von Delta Flot S.R.L. angegebenen Serviceeinheiten. um die Überprüfung und Wartung des Fahrzeugs durchzuführen.
In all diesen Fällen ist Delta Flot S.R.L. hat das Recht, die vom Kunden übernommene Garantie in vollem Umfang zu verweigern.
In den oben genannten Fällen trägt der Kunde die in solchen Fällen erforderlichen Rechtsfolgen sowie alle Reparaturkosten, einschließlich der stationären Tage.
9.5. Wenn der Kunde Delta Flot S.R.L. Falsche Angaben zur Identität oder zu Identifikationsdaten oder zur Gültigkeit des Führerscheins, Delta Flot S.R.L. Er lehnt jede Haftung für Schäden ab, die der Kunde Dritten zufügt. Unter diesen Bedingungen kann der Kunde nicht von der Versicherung profitieren und trägt alle rechtlichen Konsequenzen, einschließlich etwaiger Schäden am Fahrzeug, Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs oder Ähnlichem. Auch Delta Flot S.R.L. hat das Recht, die vom Kunden übernommene Garantie in vollem Umfang zu verweigern.
9.6. Im Falle einer Beteiligung an einem Verkehrsunfall ist eine Zerstörung oder ein Diebstahl gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zwingend erforderlich:
a) entweder das Formular zur gütlichen Unfallfeststellung zu erstellen und es an Delta Flot S.R.L. zu senden. Die einvernehmliche Unfallfeststellung ist nur in den folgenden Situationen möglich: (i) es ist nur Sachschaden entstanden; (ii) an dem Unfall waren nur zwei Fahrzeuge beteiligt; (iii) es entsteht kein materieller Schaden für eine andere Person als die beiden Fahrer der am Unfall beteiligten Fahrzeuge; (iv) es besteht eine Willensvereinbarung der beiden Fahrer, die durch die Unterzeichnung des Formulars zum Ausdruck kommt;
b) entweder den Verkehrsunfall der Polizei melden, die den Schaden feststellen wird, und Folgendes freigeben: (i) die Unterschrift des Polizeiberichts an den Polizeibeamten und den Stempel der Polizeistation sowie die Angabe, dass der Fahrer nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder verbotenen Substanzen stand/stand; (ii) die Reparaturgenehmigung mit der Unterschrift des Polizeibeamten und dem Stempel der Polizeistation. Die polizeiliche Erklärung ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich: wenn der Tod oder die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit einer Person eingetreten ist; bei Unbekanntem des Verursachers oder bei Vandalismus (z. B. Schadensersatz in Abwesenheit des Auftraggebers); wenn kein Formular zur gütlichen Einigung erstellt wurde.
Zusätzlich zu den oben genannten Verpflichtungen wird der Kunde Delta Flot S.R.L. Unmittelbar nach der Produktion der Veranstaltung und Delta Flot S.R.L. Er ist berechtigt, die Gewährleistung als Schadenersatz einzubehalten.
9.7. Darüber hinaus gilt für den Fall, dass der Kunde nicht alle in Art. 9.6 genannten Schritte unternimmt. und/oder keine der zur Eröffnung der Schadensakte erforderlichen Dokumente vorlegt oder Angaben macht, die nicht der Wahrheit über die Art und Weise der Entstehung des Verkehrsunfalls entsprechen, oder in anderen im Vertrag genannten Situationen, trägt der Kunde den Wert aller Reparaturen am Fahrzeug oder anderer Schäden, die Delta Flot S.R.L. erlitten hat. und/oder durch Dritte.
9.8. In dem Fall, dass nach dem Schaden am Fahrzeug ein Totalschaden festgestellt wird oder das Fahrzeug gestohlen wurde und der Versicherer die Haftung von Delta Flot S.R.L. nicht erfüllt, wird der Kunde Delta Flot S.R.L. entschädigen. für alle von ihr getragenen Schäden.
9.9. Wenn Tiere/Vögel mit dem Fahrzeug transportiert wurden, ohne spezielle Transportboxen zu verwenden, oder wenn die Verpflichtung im Fahrzeug nicht eingehalten wurde, ist der Kunde zur Zahlung an Delta Flot S.R.L. verpflichtet. der Gegenwert der Summe von 100 EUR. Der Betrag kann ganz oder teilweise von der gebildeten Garantie einbehalten werden.
9.10. Im Falle der Versorgung des Fahrzeugs mit einem anderen als dem im Absatz angegebenen Kraftstoff trägt der Kunde die mit der Reparatur verbundenen Kosten gemäß dem Serviceangebot und Delta Flot S.R.L. Als Schadensersatz wird der volle Wert der gewährten Garantie einbehalten, wobei die Geltendmachung weiterer zusätzlicher Schäden möglich ist.
9.11. Im Falle des Verlassens des Fahrzeugs ohne Erfüllung der Rückgabeformalitäten, einschließlich der Verweigerung der Unterzeichnung der Dokumente im Falle einer Rückgabe, kann DELTA FLOT S.R.L. berechnet die Miete gemäß den Bestimmungen des Vertrags, bis die Rückgabeformalitäten erfüllt sind, die in diesem Fall von den Vertretern von Delta Flot S.R.L. durchgeführt werden. Falls Schäden ästhetischer, mechanischer oder elektrischer Art festgestellt werden, wird der Kunde unverzüglich von Delta Flot S.R.L. informiert. Über ihre Art und in kürzester Zeit werden sie das Reparaturangebot übermitteln. Im Falle des Verlassens des Fahrzeugs oder im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs durch die Vertreter von Delta Flot S.R.L. Bei der Erfüllung der Rücksendeformalitäten verliert der Kunde den vollen Wert der Garantie und eventuelle Schäden, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Kunden.
9.12. Wenn das Fahrzeug vom verschmutzten Kunden zurückgegeben wird und nach der Kosmetikbehandlung Delta Flot S.R.L. Stellt er fest, dass Schäden am Fahrzeug vorliegen, wird die Garantie vollständig einbehalten und der Kunde zahlt zusätzlich den Wert der Reparaturen.
9.13. DELTA FLOT S.R.L. antwortet nicht:
a) für Schäden, die der Kunde bei Ausfall oder Beschädigung des Fahrzeugs zu tragen hat;
b) für Schäden, die im Straßenverkehr durch das Fahrzeug verursacht werden;
c) für eventuelle Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug vergessen hat und die während der Mietdauer oder bei der Rückerstattung nicht identifiziert wurden.
9.14. Im Falle einer Fehlfunktion oder eines anderen Schadens muss die Reparatur des Fahrzeugs von einem von Delta Flot S.R.L. benannten autorisierten Service nur mit der Wissenschaft, der Zustimmung und auf der Grundlage der Anweisungen von Delta Flot S.R.L. durchgeführt werden. Nach Abschluss des Mietvertrages kann das Auto nur noch von Delta Flot S.R.L. repariert werden. Die Reparaturkosten werden vom Kunden übernommen.
10. Nutzung des Fahrzeugs
10.1. Die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ist nur auf dem Territorium Rumäniens gestattet. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Kunden und den im Vertrag als Zusatzfahrer genannten Personen gefahren werden.
10.2 Das gemietete Fahrzeug wird entsprechend seiner Gebrauchsanweisung und nach Maßgabe des Vermieters genutzt. Etwaige Schäden werden Delta Flot S.R.L. mitgeteilt. sobald dies festgestellt wurde und alle angemessenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung getroffen werden müssen.
10.3 Im Falle eines Schadens oder eines Zwischenfalls im Zusammenhang mit dem Fahrzeug erfüllt der Kunde die gesetzlich vorgesehenen Formalitäten zur Schadensmeldung und übergibt dem Eigentümer des Fahrzeugs die von den autorisierten Stellen erstellten Dokumente oder das Dokument zur gütlichen Feststellung.
10.2. Wenn der Kunde das Hoheitsgebiet Rumäniens ohne die Zustimmung von Delta Flot S.R.L. verlässt, gilt diese Handlung als Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen, wobei der Kunde die volle Verantwortung für jede in seiner Tat festgelegte Handlung oder Unterlassung trägt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden, die durch Unfall, Diebstahl und Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs entstanden sind.
10.3 Die folgenden Situationen, in denen die Restaurierung des Fahrzeugs nicht durch den Kunden oder mit seiner Mittäterschaft durchgeführt wurde, werden als Diebstahl bzw. Vertrauensmissbrauch behandelt:
- Überschreitung der Rückgabefrist des Fahrzeugs um mehr als 24 Stunden, sofern zwischen den Parteien keine Vereinbarung über die Verlängerung der Mietdauer und die Zahlung des Wertes dieser Verlängerung getroffen wurde;
- fehlende Benachrichtigung der Polizei im Falle des Verschwindens des Fahrzeugs, fehlende Bestätigung der Anzeige durch die Polizei und Nichtvorlage des Schlüssels über die Herkunft des Fahrzeugs.
11. AUSFALL UND HILFE. Austausch des Fahrzeugs:
11.1. Wenn das Fahrzeug während der Miete nicht mehr funktioniert, kann Delta Flot S.R.L. ohne Verschulden des Kunden die Haftung übernehmen. wird im Rahmen der Verfügbarkeit ein Austauschfahrzeug zur Verfügung stellen können.
11.2. DELTA FLOT S.R.L. Es leistet Pannenhilfe ausschließlich auf dem Territorium Rumäniens, unter der Bedingung, dass der Kunde die Bestimmungen von Art. einhält. 7.2. Bei der Pannenhilfe handelt es sich um das Anheben des Fahrzeugs vom Ort der Stilllegung auf der Plattform und den Transport des Kunden, der Passagiere und des Gepäcks zu einem Unterbringungsort im Umkreis von 50 km.
12. Vertragsbeendigung:
12.1. Der Vertrag endet in den folgenden Situationen:
a) am Ablaufdatum der Mietzeit;
b) vor Ablauf der Frist, nach Vereinbarung der Parteien;
c) durch einseitige Kündigung durch Delta Flot S.R.L. im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen des Mietvertrags durch den Kunden, durch Versenden einer Mitteilung mindestens 24 Stunden vor dem Datum, an dem der Vertrag endet;
d) durch einseitige Kündigung durch Delta Flot S.R.L., sofern eine schriftliche Mitteilung spätestens 48 Stunden vor dem Datum der Vertragsbeendigung erfolgt;
e) im Falle des Todes des Kunden, des Verlusts der Ausübungs- oder Auflösungsfähigkeit, der Liquidität, der Sanierung oder der Einleitung des Insolvenzverfahrens, je nach Fall, ohne weitere vorherige Formalität und ohne Verzögerung;
f) Beginn der strafrechtlichen Verfolgung des Kunden oder der Zusatzfahrer wegen Verkehrsdelikten;
g) in den Fällen, in denen in diesen Bedingungen und/oder im Mietvertrag die rechtliche Beendigung des Mietverhältnisses vorgesehen ist.
12.2. In jedem der Kündigungsfälle ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug gemäß Art. zurückzugeben. 8.4. An dem im Mietformular genannten Rückgabeort und zur Zahlung aller weiteren zusätzlichen Kosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs ergeben, sowie aller anderen Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in den technischen und ästhetischen Zustand zu versetzen, der zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Im Falle einer Vertragskündigung vor Ablauf der Frist sowie in jeder Kündigungssituation ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Stunden ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu den gleichen Bedingungen zu übergeben, zu denen es übernommen wurde.
12.3. Wenn der Kunde die freiwillige Rückgabe des Fahrzeugs verweigert, ist Delta Flot S.R.L. wird auf eigene Kosten auf die Bergung des Fahrzeugs zurückgreifen. Alle mit diesem Vorgang verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
13. Benachrichtigungen. Das auf den Vertrag anwendbare Recht. Lites:
13.1. Jede Mitteilung, Rechnung oder sonstige Mitteilung, die eine Vertragspartei der anderen Partei vertragsgemäß schuldet oder richten möchte, gilt als zugestellt, wenn sie der anderen Partei an die im Vertrag genannte Adresse oder an eine andere der anderen Partei schriftlich mitgeteilte Adresse wie folgt zugesandt wird: durch Übergabe; per Brief oder Kurier mit Empfangsbestätigung; per E-Mail; per SMS.
13.2. Der Mietvertrag unterliegt dem rumänischen Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Ausführung oder der Beendigung des Mietvertrags werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Delta Flot S.R.L. entschieden.
14. Höhere Gewalt. Fortuit-Fall:
14.1. Die höhere Gewalt übt den Teil aus, der sich unter den gesetzlichen Bedingungen darauf beruft. Als höhere Gewalt gilt jedes äußere, unvorhersehbare, absolut unüberwindbare und unabwendbare Ereignis. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb von maximal fünf (5) Tagen nach dem Eintreten schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, und der Nachweis der höheren Gewalt wird zusammen mit der Warnung über die möglichen Auswirkungen und die Ausdehnung der Gewalt innerhalb von maximal fünfzehn (15) Tagen nach dem Eintreten mitgeteilt. Als Stichtag gilt das Datum des Versandpoststempels. Der Nachweis wird von der Industrie- und Handelskammer Rumäniens zertifiziert. Der Teil, der sich auf die höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb von maximal fünfzehn (15) Tagen über die Kündigung zu informieren.
14.2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung des Mandanten für den Fall der Zwangsvollstreckung im Sinne des Gesetzes nicht ausgeschlossen werden kann.
15. Verarbeitung personenbezogener Daten:
15.1 DELTA FLOT S.R.L. Sie stellt laut Gesetz sicher, dass die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des Kunden gewahrt bleibt und sein Recht auf Schutz des Privatlebens respektiert wird. Diese Verpflichtung gilt nicht im Falle von Informationen, die der Kunde vorsätzlich an Dritte weitergibt.
15.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst alle Vorgänge oder Vorgänge, die mit personenbezogenen Daten automatisch oder nichtautomatisch durchgeführt werden, wie z. B. Erhebung, Registrierung, Organisation, Speicherung, Anpassung, Extraktion, Abfrage, Nutzung, Offenlegung an Dritte durch Übermittlung, Verbreitung oder auf andere Weise oder auf andere Weise.
15.3 Die erhobenen und registrierten personenbezogenen Daten werden von Delta Flot S.R.L. verwendet. und seine Vertragspartner nach Treu und Glauben für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags sowie für legitime Zwecke oder zur Erfüllung einiger gesetzlicher Verpflichtungen unter Einhaltung der entsprechenden technischen und organisatorischen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten vor zufälliger oder rechtswidriger Zerstörung, Verlust, Änderung, Offenlegung oder unbefugtem Zugriff.
15.4 Die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Zwecke der Verarbeitung sowie Ihre Rechte finden Sie auf der Website von Delta Flot S.R.L. Website, Abschnitt Datenschutz.
16. Schlussbestimmungen:
16.1. Die vorliegenden Bedingungen werden durch die Bestimmungen der Kunst ergänzt. 1.777- 1.823 Bürgerliches Gesetzbuch, sofern sie nicht gegen diese Bedingungen verstoßen.
16.2. Jegliche Änderung der rumänischen Gesetzgebung während der Laufzeit dieses Vertrags, die die Höhe und/oder die Art der Anwendung der bestehenden Steuern (wie Mehrwertsteuer usw.) ändert oder durch die neue Steuern und Abgaben entstehen, gilt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und führt zu einer entsprechenden Vertragsänderung.
15.4 Datele personale prelucrate, scopurile prelucrării, cât și drepturile dvs. se regăsesc pe site-ul DELTA FLOT S.R.L., secțiunea protecția datelor.
16. CLAUZE FINALE:
16.1. Prezentele Condiții se completează cu dispozițiile art. 1.777- 1.823 Cod civil, în măsura în care acestea nu contravin prezentelor Condiții.
16.2. Orice modificare survenită în legislația română pe parcursul derulării prezentului contract, de natură a modifica nivelul și/sau modul de aplicare a taxelor existente (precum TVA etc.) sau prin care intră în vigoare noi taxe, impozite, este aplicabilă din momentul intrării în vigoare și conduce la modificarea corespunzătoare a Contractului.